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> Zur Legalität Von Zauberpilzen Ein Kleiner Artikel, ...zum selber nachvollziehen

post Aug 24 2004, 20:16
Beitragslink: #16


Grünschnabel


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Kleine Frage am Rande...rolleyes.gif
Sind Growboxen für cubensis,philosophers stone etc legal?
Oder is das gleich zusetzen mit Frischpilzen?
THX für Antworten


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anfaenger
post Aug 24 2004, 22:25
Beitragslink: #17


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unter

Anlage I
(zu § 1 Abs. 1)


(nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)
Fassung: 19. Juni 2001, gültig ab 1. Juli 2001
Fundstelle: BGBl. I S. 1180 (15. BtMÄndV
Stand: 22. Dezember 2003, gültig ab 10. Januar 2004

fallen:

"... Pilzmycelien ... Sporen und Zellkulturen, die zur Gewinnung von Organismen mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen geeignet sind..."

Zuchtboxen enthalten Pilzmycelien, Sporen und Zellkulturen und sind zweifelsohne "zur Gewinnung von Organismen mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen geeignet" und " zum Mißbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen".

Folglich ebenso illegal wie die Frischpilze (getrocknete natürlich auch), aber wen juckts....


Hier mal die "Straftaten" die zutreffen könnten:

"§ 29
Straftaten

(1)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt ... erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,

2.
eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,

3.
Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,

...

(2)
In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2 ... ist der Versuch strafbar."





Und weils so lustig ist:


"Strafgesetzbuch (StGB) » Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Das Strafgesetz » Erster Titel. Geltungsbereich

§ 3.

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.

§ 4.

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

§ 5.

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
...
5. unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln;
..."


ich kapier nicht wie jemand darauf kommen kann das EU Recht Bundesrecht bricht. Ist doch alles ganz klar definiert und solange keiner das deutsche Recht außer Kraft gesetzt hat gilt das auch (noch). Naja ich hab meine Meinung... wink.gif

Der Beitrag wurde bearbeitet von anfaenger am Aug 25 2004, 19:10 Uhr.
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post Sep 25 2004, 12:38
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Grünschnabel


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So, jetzt geb ich auch noch meinen Senf dazu;-)

Also ich wohne in BAYERN (Wie sich das schon anhört), die Richter interesiert das Thema legal illgal gar nicht, sondern nur das man versucht hat die pilze mißbräuchlich zu benutzen. wenn man nun mal 10 eintragungen wegen Graß etc. hat, dann war der missbrauch vorauszusehen.

Bei uns sind leut schon mal lange dafür abgewandert..................
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anfaenger
post Sep 25 2004, 19:04
Beitragslink: #19


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hast recht Weedy, das BtmG wir von Bundesland zu bundeslang unterschiedlich interpretiert. Das hat man davon, wenn man den Ländern die Kultur- und Justizhoheit überlässt wink.gif


Mal als Beispiel ne Tabelle mit den Werten ab denen man in den einzelnen Ländern net mehr von ner "geringen Menge" spricht:



"LAND HASCHISCH MARIHUANA

Baden Württemberg 3 KP 3 KP
Bayern 3 KP 3 KP
Berlin 3 KP 3 KP
Bremen 10 KP 10 KP
Brandenburg 3 KP 3 KP
Hamburg 20 KP 20 KP
Hessen 30 KP 30 KP
Niedersachsen 6 KP 6 KP
Nordrhein-Westfalen 10 KP 10 KP
Rheinland-Pfalz 10 KP 10 KP
Saarland 6 KP 6 KP
Sachsen-Anhalt 3 KP 3 KP
Schleswig-Holstein 30 KP 30 KP"

Unter KP wird eine Konsumentenportion verstanden, die etwa einem Gramm entsprechen soll. Gramm und KP können daher gleichgesetzt werden."

Also von 3!!! bis 30 Konsumeinheiten ist alles drin ^^



Der Rest wird scheinbar in allen Länder einigermaßen ähnlich gesehen. Hier mal die Durchschnittswerte:

"Heroin: 1,5 g HHCL

Kokain: 5 g Kokainhydrochlorid

Amphetamin: 10 g Amphetaminbase

LSD: 6 mg Lysergsäurediäthylamid oder 300 Konsumeinheiten

Morphin: 4,5 g Morphinhydrochlorid

MDMA: 30 g MDMA-Base oder 250 Konsumeinheiten

MDE/MDEA: 30 g MDE-Base, entspricht 35 g MDE-Hydrochlorid"


Hammer find ich die Werte für MDMA und LSD, da hat sich wohl irgend ein Jurist vertan, 250 bzw. 300 Konsumeinheiten = Eigenbedarf, rofl.

Der Beitrag wurde bearbeitet von anfaenger am Sep 25 2004, 19:08 Uhr.
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post Mar 2 2005, 12:55
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Grünschnabel


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ok jetzt auch mal was von mir,
ich bin magic mushroom händler und die pilze sind eindeutig legal und es war nie anders!! wenn hier schon das BtmG interpretiert wird, dann auch so, daß es uns was bringt denn das BtmG bezieht sich auf pflanzen und pilze sind keine pflanzen na ja die alte geschichte halt hoffe ihr kennt die und selbst nach der neuen änderung, wird zwar alle Organismen genannt womit auch pilze bezeichnet wären jedoch wird bei der definition weiter oben, weiß jetzt leider den genauen wortlaut nicht (kann aber nochmal nachschauen bei bedarf) auch dort nicht der Organismus genannt womit die änderung "Organismus" voll fürm arsch ist.

ich weiß das war jetzt ne tolle erklärung aber wir hatten am wochenende händlertreffen mit unserer anwältin und einem gewissen Dr. Eul der sich mit biomedizin befasst.
diese bestätigten uns auch nocheinmal, daß die pilze völlig legal sind und jetzt eine sammelklage der verfolgten ,diskriminierten pilzuser bzw. händler gegenüber dem Bund bevorsteht.
ich bitte alle leute gegen die anklage erhoben wurde oder denen pilze weggenommen wurde sich bei mir zu helfen um so mehr leute desto besser ist es.
ich sage nur deutschland zieh dich warm an!!!!!
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post Jul 10 2005, 17:56
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Salvia Kenner
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Aus: under the bridge downton :P





QUOTE
wenn hier schon das BtmG interpretiert wird, dann auch so, daß es uns was bringt

am besten so, dass es vorallem dir was bringt. schließlich bist du ja der, der an uns verdient... recht ist keine interpretations sache sondern eindeutig festgelegt. alles andere wäre willkür.
die tatsache, dass du händler bist, macht deine aussage in meinen augen nicht gerade glaubwürdiger.

trotzdem viel erfolg bei deiner klage. pessimistisch voraussehend spreche ich ihr aber nicht gerade viel erfolg zu.

Der Beitrag wurde bearbeitet von freakster am Jul 10 2005, 18:11 Uhr.
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post Mar 31 2008, 17:28
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Salvia Kenner
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Warum ist dieser Thread gepinnt, die Sachlage hat sich in letzter Zeit doch geändert, da die Pilze in Holland auch verboten wurden, oder irre ich mich da.

http://www.online-artikel.de/article/zaube...nie-2928-1.html
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post Mar 31 2008, 19:44
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Salvianaut
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Die Pilze sind in Holland zur Zeit noch legal und es gibt eine gewisse Hoffnung, dass das auch so bleibt.
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Hinweis: Bitte die jeweilige Gesetzgebung in deinem Land beachten!

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post Mar 31 2008, 19:51
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Tanzbär
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magische sporenprints zu kaufen, besitzen, verkaufen und herzustellen ist nachwievor illegal hier oder? (BRD)

Grüße,
karline slow(en).gif


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post Mar 31 2008, 20:07
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Salvianaut
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QUOTE
magische sporenprints zu kaufen, besitzen, verkaufen und herzustellen ist nachwievor illegal hier oder? (BRD)


So isses. So sieht es zumindest die Polizei, und jeder Staatsanwalt wird versuchen, jeden Richter zu überzeugen, das ebenso zu sehen, und dann wird es schwierig, den Richter von etwas anderem zu überzeugen, denn es ist eben die Auslegungssache der Missbrauchspassage.
Magische Sporenprints sind im BtmG nicht erwähnt, sondern fallen ggf. unter die Missbrauchspassage, d.h. prinzipiell hat man eine Chance, sie zu nicht missbräuchlichen Zwecken legal besitzen zu dürfen.
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hogie
post Mar 31 2008, 20:26
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Genau, grundsätzlich sind sie legal. Entscheidend ist der Einsatzzweck, für den sie vorgesehen sind. Sporen enthalten selbst ja keine verbotene Substanz. Wie kleinlich man in der Rechtspraxis allerdings mit der Auslegung umgeht, sieht man in ähnlich gelagerten Fällen, z.B. Hanfsamen.
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post Mar 31 2008, 20:47
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Salvianaut
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Bei Sporen ist die Chance größer, ohne Schaden davon zu kommen, denn bei Pilzen sind die Staats- und Justizapparate nicht ganz so hysterisiert wie bei Hanf, denn der Erhalt des Cannabis-Verbots ist immer noch die Hauptstütze zum Aufrechterhalt der stringenten Verbotsideologie-Lüge.

Hanfsamen sind im BtmG namentlich erwähnt, deswegen muss verfolgt und bestraft werden, wenn die Samen potent sind, d.h. für potente Hanfpflanzen.

Bei Sporen passiert meistens nicht, wenn sie nicht zum Verkauf angeboten werden. Wenn man sie nur besessen hat (wenn erwischt), besteht wohl zu geringes Interesse, sie analysieren zu lassen, um damit eine Strafe zu begründen.
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post Nov 4 2018, 18:07
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Salvia Meister
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Die FDA in GB will die Pilztherapie legalisieren

Artikel in der Daily Mail





Der Beitrag wurde bearbeitet von harekrishna am Nov 4 2018, 18:10 Uhr.


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post Nov 23 2018, 15:01
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Grünschnabel


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Liebe Leute
Das ist ein wirklich guter Schritt. Die Mikro-Dosierung nimmt den Menschen die Angst vor den Heiligen Pilzen und zeigt, wie groß die Heilwirkung von Gottes Fleisch ist.

Die Mikrodosierung findet nun den Weg in die Aufmerksamkeit der Zivilisation. Man kann seine Aufmerksamkeit verbessern, seine Motivationsfähigkeit, den Fokus schärfen, Nervosität verringern. Und dabei gibt es KEINEN TRIP.

Das Bewußtsein ist nicht "erweitert", man kann Autofahren und jede Arbeit erledigen, die man auch ohne erledigen könnte. Es gibt keine Abhängigkeit und jegliches hartnäckig gegen die Realität vertrete Argument der Menschen-verachtenden Pilzfeinde verliert den letzten Anschein von Rationalität.

Wie soll man bitteschön den Menschen verbieten, ein gesünderes, erfüllteres und erfreulicheres Leben zu leben? Mit dem Hinweis darauf, daß im Pilz eine Substanz ist, die vor fast 50 Jahren verboten wurde, aber keine problematische Wirkung entfaltet?

Wenn die Mikrodosierung akzeptiert und weltweit legal ist, dann können die paar Psychonauten und Pilzanbeter, wie ich, damit leben, daß man halt eine Monats-Packung auf einmal einnehmen muß, um die religiöse Seite des Heiligen und Heilenden Pilzes zu erfahren.

Die Mikrodosierung ist nach vernüftigem Verständnis des DE-Gesetzes in Deutschland erlaubt, da die Pilze nur bei beabsichtigtem MISSBRAUCH verbotene "Betäubungsmittel" sind.
Ein GEBRAUCH in Mikrodosierung zur linderung von Depression, burn-out, Überarbeitung usf. OHNE JEGLICHE "halluzinogene Wirkung" kann nach allgemeinem Verständnis KEIN MISSBRAUCH sein.

Aber wir kennen die Justiz und daß der Gesetzestext im zweifelsfalle halt nichts wert ist und nur die Propaganda zählt. Solange also die Mainstream-Medien nicht betonen, daß die Mikrodosierung in Deutschland ein "zulässiger Gebrauch von Magic Mushrooms" ist und also nicht strafbewehrt, solange gilt die Propaganda und nicht das Gesetz.

Trotzdem rate ich jedem auf meiner Seite http://samuchu.online (Sacred Mushroom Church online) im Falle, daß er/sie mit Pilzen "erwischt" wird, darauf zu bestehen, daß sie zur Mikrodosierung bestimmt sind und man täglich kleine, "nicht halluzinogene" Mengen einnimmt, um die eigene Gesundheit zu fördern.

Teonanácatl mit Euch
Pastor David
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post Nov 24 2018, 05:28
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Salvia Meister
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Ich habe auch gute Erfahrungen hier in Berlin mit der Polizei gemacht. Man kann sich erklären und es wird einem eigentlich auch geglaubt. Anderenorts glaube ich, ist es der Polizei relativ egal, solange es sich nicht um eine verkehrsfähige Droge handelt, also eine, die sich gut verkaufen ließe.
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