Feb 21 2008, 16:48
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#16
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Salvia Fan Beiträge: 335 Mitglied seit: 17.Dec 2007 Alter: 35 Aus: dem Elbental |
QUOTE(hogie @ Feb 21 2008, 17:42) QUOTE(Hanfblüte @ Feb 21 2008, 16:24) ich blick des echt net mit dem Extrakt machen ! Wenn das Atceton ganz verdampft...was ist dann Dann bleibt ein tief dunkelgrünes, fast Schwarzes Zeug mit hohem Salvinoringehalt zurück. Man nennt es Black Wax. joo und wenn du es z.b auf kanster verdampfen lässt bekommst du salvorin-knaster der dann legal ist ^^ -------------------- «Salvia - Tütschen auf, drübbaa, fertisch..»
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Feb 21 2008, 17:01
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#17
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Grünschnabel Beiträge: 1 Mitglied seit: 14.Dec 2007 Alter: 38 |
ok also kurz bevor es komplett verdampft ist noch ein trägermaterial reintun (z.b. eben getrocknete salviablätter)?
achja und was würdet ihr sagen falls euch in der apotheke die frage gestellt wird, wofür ihr das aceton braucht? |
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Feb 21 2008, 17:13
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#18
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Salvianaut Beiträge: 926 Mitglied seit: 11.Feb 2008 |
QUOTE(Breelias @ Feb 21 2008, 16:48) QUOTE(hogie @ Feb 21 2008, 17:42) QUOTE(Hanfblüte @ Feb 21 2008, 16:24) ich blick des echt net mit dem Extrakt machen ! Wenn das Atceton ganz verdampft...was ist dann Dann bleibt ein tief dunkelgrünes, fast Schwarzes Zeug mit hohem Salvinoringehalt zurück. Man nennt es Black Wax. joo und wenn du es z.b auf kanster verdampfen lässt bekommst du salvorin-knaster der dann legal ist ^^ ...was nicht stimmt, da der Wirkstoff unter den Aspekt Pflanzenteile fällt und eine Extraktion letztendlich nur eine Trennung von Pflanzenmaterial darstellt. Wenn Du Salvinorin synthetisch ohne die Salviapflanze herstellen würdest, fiele es nicht unter das BtMG. -------------------- Ich fragte die Göttin wo ich hier bin und sie antwortete: "Zuhause!". Ich fragte die Göttin: "Und warum bin ich dann eine Sonnenblume auf der Mistschaufel?". ~kleinerkiffer84
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Feb 21 2008, 18:31
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#19
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Salvianaut Beiträge: 966 Mitglied seit: 20.Oct 2003 Alter: 32 Aus: Kacknapistan |
QUOTE(Mantrid @ Feb 21 2008, 17:13) ...was nicht stimmt, da der Wirkstoff unter den Aspekt Pflanzenteile fällt und eine Extraktion letztendlich nur eine Trennung von Pflanzenmaterial darstellt. Wenn Du Salvinorin synthetisch ohne die Salviapflanze herstellen würdest, fiele es nicht unter das BtMG. AFAIK stimmt das nicht. Salvinorin würde, genau wie Chlorophyll, die Tannine, DNS oder Cellulose unter "Pflanzenbestandteil" oder "Molekülverbindung" fallen. Aber das zu klären wäre eine gute Sache - an wen wendet man sich da am besten... die Pozilei? -------------------- Abusus non tollit usum, sed confirmat substantiam. Host: irc.p2p-irc.net Port: 7000 (SSL) / 6667 Chan: #salvia Hier geht's lang! #yolo |
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Feb 21 2008, 18:57
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#20
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Salvianaut Beiträge: 797 Mitglied seit: 28.Dec 2005 Alter: 48 |
QUOTE AFAIK stimmt das nicht. Salvinorin würde, genau wie Chlorophyll, die Tannine, DNS oder Cellulose unter "Pflanzenbestandteil" oder "Molekülverbindung" fallen. Richtig! Sobald ein Pflanzenteil (z.B. ein Blatt oder ein Stängel etc.) nicht mehr als komplette Substanz in einer Zubereitung vorhanden ist, kann es sich nicht mehr um eine Zubereitung handeln, die Pflanzen oder Pflanzenteile von Salvia Divinorum enthält, sondern lediglich um eine Zubereitung, die Salvinorin und viele andere Stoffe enthält. Derlei Zubereitungen sind aber legal! |
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hogie |
Feb 21 2008, 19:19
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#21
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Unregistered |
QUOTE(sorcerer @ Feb 21 2008, 18:57) Sobald ein Pflanzenteil (z.B. ein Blatt oder ein Stängel etc.) nicht mehr als komplette Substanz in einer Zubereitung vorhanden ist, kann es sich nicht mehr um eine Zubereitung handeln, die Pflanzen oder Pflanzenteile von Salvia Divinorum enthält, sondern lediglich um eine Zubereitung, die Salvinorin und viele andere Stoffe enthält. Hältst du ein abfiltriertes Flüssigextrakt in Aceton oder anderem Lösungsmittel für legal? |
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Feb 21 2008, 19:28
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#22
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Salvianaut Beiträge: 966 Mitglied seit: 20.Oct 2003 Alter: 32 Aus: Kacknapistan |
QUOTE(hogie @ Feb 21 2008, 19:19) Ich sehe das so: ein Kaktus, der Meskalin enthält ist per se nicht verboten - das Meskalin schon, weshalb der Kaktus aber unter Umständen illegal sein kann. Wenn man also das Meskalin im Kaktus irgendwie vom Kaktus trennt (oder zerstört), dann ist der Kaktus völlig legal. Bei Salvia ist das genau andersrum - wenn man einige legale Inhaltsstoffe vom verbotenen Ausgangsmaterial trennt, dann sind diese legal. So wäre zumindest meine Vermutung, aber ich habe diesbezüglich mal eine eMail an das für meinen Wohnort zuständige Justizministerium verschickt. -------------------- Abusus non tollit usum, sed confirmat substantiam. Host: irc.p2p-irc.net Port: 7000 (SSL) / 6667 Chan: #salvia Hier geht's lang! #yolo |
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Feb 21 2008, 19:36
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#23
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Salvianaut Beiträge: 797 Mitglied seit: 28.Dec 2005 Alter: 48 |
Was letztendlich legal ist, entscheiden Gerichte, das darf man nicht vergessen.
Es ist jedoch IMO legitim, sich die Gesetzestexte vorzunehmen, diese wörtlich und genau zu verstehen, und sich dann zu überlegen, was legal sein müsste und was nicht. Die entscheidende Passage im Gesetz ist die Formulierungen, die Zubereitungen betrifft. Zubereitungen sind dann verboten, wenn sie die im BtmG aufgeführten Stoffe enthalten. Bei Salvia Divinorum sind folglich solche Zubereitungen verboten, die Pflanzenteile enthalten, und solche nicht verboten, die keine Pflanzenteile enthalten. Die Frage ist jetzt, wo der "Pflanzenteil" aufhört und wo der "Pflanzenbestandteil" anfängt. Immerhin kann eine verbotene Zubereitung auch Pflanzenteile in völlig zerkleinertem oder gelöstem Zustand enthalten, und ist dann immer noch eine Zubereitung, die Pflanzenteile enthält. Entscheidend ist also immer die Sache, dass bestimmte Pflanzenbestandteile zuverlässig und komplett entfernt wurden, und eben nur die übriggebliebenen Pflanzenbestandteile in der Zubereitung verbleiben. Ob das der Fall ist, kann im Zweifelsfall nur eine chemische Analyse ergeben. Für Zubereitungen, die keine Pflanzenteile von SD mehr enthalten sollen, sondern lediglich die Wirkstoffe Salvinorin A usw.und ggf. sonstige Bestandteile, ist es daher notwendig, dass bestimmte Bestandteile komplett herausgefiltert werden müssen, und hier kommt insbesondere das Cellulose-Material in Frage. Falls in der extrahierten Lösung aber noch Restbestandteile der Cellulose und vielleicht noch DNA-Bestandteile vorhanden sind, könnte man dies als eine gewisse Menge kompletter Pflanzenteile auslegen, die darin enthalten ist. Erst wenn die komplette Cellulose als Rest übrig geblieben ist, kann man sicher sein, eine Zubereitung in den Händen zu haben, die keine Pflanzenteile enthält. Andererseits ist es Sache der Polizei, im Zweifelsfall nachzuweisen, dass tatsächlich Pflanzenteile und nicht nur Pflanzenbestandteile in der fraglichen Zubereitung enthalten sind. Wenn vom Anschein her offensichtlich ist, dass es sich um ein Extrakt handelt, welches eindeutig mit dem Ziel hergestellt wurde, dass eben bestimmte Pflanzenbestandteile nicht mehr drin vorkommen, so könnte es unerheblich sein, wenn dieses Ziel nur zu 99% und nicht zu 100% erreicht wurde. Also ich würde mir wegen minimaler Cellulose-Reste keine Sorgen machen. Immerhin könnte es immer noch der Fall sein, dass dafür andere Bestandteile komplett extrahiert wurden, und damit wirklich komplette Pflanzenteile in der Zubereitung enthalten sind, müssen logischerweise auch wirklich alle Bestandteile vorhanden sein. Wie soll man das nachweisen? Der Beitrag wurde bearbeitet von sorcerer am Feb 21 2008, 19:38 Uhr. |
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Werbefachmann ;-) Beiträge: n Mitglied seit: 20.Dez 2006 Alter: 0 |
-------------------- Hinweis: Bitte die jeweilige Gesetzgebung in deinem Land beachten! "All advertising advertises advertising." ~ Marshall McLuhan |
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Hanfblüte |
Feb 28 2008, 17:38
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#24
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wie funktioniert des jetzt ich komm mit der doofen anleitung nicht zurecht :-/
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Feb 28 2008, 18:00
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#25
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Tanzbär Beiträge: 1,620 Mitglied seit: 1.Jul 2007 Aus: waldfrieden wonderland |
-------------------- shiva has come
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Hanfblüte |
Feb 28 2008, 20:40
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#26
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könnte ich es vereinfacht haben?....wär cool.....
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Feb 28 2008, 23:00
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#27
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Salvianaut Beiträge: 1,057 Mitglied seit: 18.May 2006 Alter: 33 |
was is daran so schwer???
ne Soxhlet is leicht zu verstehn und ne normale genauso... bei ner normalen Extraktion nimmt man n paar g Blätter un Aceton, kippts zusammen und wartet...dann nochmal mit neuem Aceton & denselben Blättern, die man aus der Siffe davor genommen hat und das sooft man will...man hat immer n bisschen mehr...auch wenn irgendwann mal fast Schluss is... und am Ende dann eben auch Blätter...50g am Anfang auf 10g danach isn 5x Extrakt, 50 auf 25 ein 2x, und 50 auf 1 n 50x.... n Soxhlet macht das verbrauchte Aceton zu Neuem, durch Destillation...sprich, man benutzt wenig Aceton immer wieder und braucht weniger zu zahlen und zu warten(vonwegen verdunsten) aber n Soxhlet und co kostet eben...darum vllt wenn man irgendwie improvisiert oder eh einen hat/viele Extrakte machen will... -e- falls ich am Thema vorbeigeschrieben hab - Pech gehabt Der Beitrag wurde bearbeitet von Mephisto am Feb 28 2008, 23:01 Uhr. |
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Hanfblüte |
Feb 29 2008, 14:28
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#28
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Unregistered |
muss ichs aceton einfach verdunsten lassen?
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Feb 29 2008, 14:35
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#29
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Salvia Fan Beiträge: 335 Mitglied seit: 17.Dec 2007 Alter: 35 Aus: dem Elbental |
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Feb 29 2008, 14:53
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Salvianaut Beiträge: 1,057 Mitglied seit: 18.May 2006 Alter: 33 |
noch zur Sicherheit...lass es vorher auf nem sauberen(!) Spiegel verdunsten...wenn noch was übrig bleibt ists für dich nich zu gebrauchen...
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Aktuelles Datum: 18th April 2024 - 03:29 |