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mynow Geschrieben: Feb 16 2019, 14:43


Salvianaut
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Was ich net ganz versteh:

Original: https://s2.imagebanana.com/file/190216/thb/vytdA3ge.jpg

vs

QUOTE
Der Handel mit Cannabisprodukten aus einem Anbau mit zertifiziertem Saatgut oder mit einem  Wirkstoffgehalt  von  weniger  als  0,2  %  THC (Tetrahydrocannabinol) ist illegal, wenn er nicht ausschließlich gewerb-lichen  oder  wissenschaftlichen  Zwecken  dient,  die  einen  Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
...
Voraussetzung sei außerdem, dass der Verkehr  mit  diesen  Produkten  ausschließlich  gewerblichen  oder  wis-senschaftlichen  Zwecken  diene, die  einen Missbrauch  zu Rauschzwe-cken  ausschlössen.Die  Ausnahmeregelung  diene  nicht  dazu,  die  Be-völkerung  mit  THC-schwachen Cannabisproduktenzu  persönlichen Konsumzwecken zu versorgen und solle nicht das generelle Cannabis-verbot  aufweichen.  Ein  zulässiger  gewerblicher  Zweck  im Sinne  der Ausnahmebestimmung  sei erst dann  gegeben,  wenn  der  Hanf  zu  ei-nem  unbedenklichen  Produkt,  wie  z.B.  Papier,  Seide  oder  Textilienweiterverarbeitet  werden  solle.  Der  bloße  Konsum  sei  kein  zulässiger gewerblicher  Zweck  in  diesem  Sinne.

http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse...isprodukten.pdf
  zum Forum: Sonstige · zum Beitrag: #321396 · Antworten: 14 · Aufrufe: 12,912

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