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> Teillegalisierung Von Cannabis, Rechtliches, etc

post Apr 11 2024, 06:25
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Salvianaut
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Ich verstehe folgende Formulierung vom Gesundheitsministerium nicht:

"Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen."

Bedeutet das, dass

a.) nur weibliche blühende Pflanzen angebaut werden dürfen? Sind nicht blühende und/oder männliche dann illegal?
b.) unbegrenzt viele männliche und/oder nicht blühende Pflanzen angebaut werden dürfen?


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“If the words 'life, liberty, and the pursuit of happiness' don't include the right to experiment with your own consciousness, then the Declaration of Independence isn't worth the hemp it was written on.” -Terence McKenna
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post Apr 12 2024, 19:33
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Ich habe nochmal nachgelesen und finde die von dir zitierte Formulierung nicht. Ich habe hier nachgeschaut:

QUOTE
Personen,  die  das  18.  Lebensjahr  vollendet  haben,  ist  im  Geltungsbereich  dieses  Gesetzes  an  ihrem
Wohnsitz  oder  an  ihrem  gewöhnlichen  Aufenthalt  der  private  Eigenanbau  von  insgesamt  nicht  mehr  als  drei

Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.



QUOTE
  Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses
Gesetzes  an  ihrem  Wohnsitz  oder  an  ihrem  gewöhnlichen  Aufenthalt  der  Besitz  von  Cannabis  wie  folgt  erlaubt:
1.  von  bis  zu  50  Gramm  Cannabis,  bei  Blüten,  blütennahen  Blättern  oder  sonstigem  Pflanzenmaterial  der
Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
2.  von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.


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post Apr 12 2024, 20:39
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Salvianaut
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Worauf ich mich bezogen hatte, war wohl ein nicht mehr aktueller Entwurf.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de...nnabis-12-04-23

Mein Fehler, dann ist alles klar, danke!


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post Apr 12 2024, 20:41
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Salvia Kenner
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Was ist nun erlaubt?
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post Apr 12 2024, 22:24
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Salvia Kenner
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Hier mal der Link zum Gesetz.
Im ersten Referentenentwurf war ja auch noch die Möglichkeit vorgesehen Cannabis zum unmittelbaren Konsum an Dritte abgeben zu dürfen, das wurde ja auch kassiert in der endgültigen Fassung.

Der Beitrag wurde bearbeitet von ju87 am Apr 12 2024, 22:26 Uhr.


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QUOTE(BlueSmurf @ Nov 29 2009, 02:08)
Träum weiter.  :angel:
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Klar mach ich :)
QUOTE(Krealibin @ Nov 30 2011, 11:53)
Atome, die Juden der Neuzeit, keiner kennt die, aber sind böse und für alles verantwortlich.
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post Apr 13 2024, 07:00
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QUOTE(ju87 @ Apr 12 2024, 23:24)
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Hier mal der Link zum Gesetz.
Im ersten Referentenentwurf war ja auch noch die Möglichkeit vorgesehen Cannabis zum unmittelbaren Konsum an Dritte abgeben zu dürfen, das wurde ja auch kassiert in der endgültigen Fassung.
*



Ach tatsächlich. Hatte ich gar nicht mitbekommen. Dieser Absatz, dass man in den eigenen 4 Wänden zum direkten Konsum was abgeben darf, ist raus. Naja, das ist dann wirklich nicht mehr kontrollierbar.


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