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> Webhosting - Wechsel (hilfe!), ..IT-Tipps in der Salvia-Community! xD

post Oct 23 2008, 19:49
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Salvianaut
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Ab 14 Jahren ist man "beschränkt geschäftsfähig" (gem. §106 BGB), d.h. abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind so lange "schwebend unwirksam", bis der gesetzliche Vertreter zustimmt (gem. §§107, 108 BGB).

Anders sieht das aus, falls §110 BGB greift, auch "Taschengeldparagraph" genannt. Das ist dann der Fall, wenn du die vertragsmäßige Leistung (also in diesem Fall die anfallenden Gebühren) mit Mitteln bewirkst, die dir von deinem gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden.

So sieht das zumindest AFAIR aus...ich "darf" über solche Fälle dieses Schuljahr Abitur schreiben (LK Wirtschaft und Recht). Ist jetzt aber schon ein Jahr her, dass wir solche Fälle geprüft haben. Eine Fallanalyse über ne ganze A4 Seite will ich euch (und vor allem mir selber...) jetzt ersparen xD.

Disclaimer: Ich möchte nochmal anmerken, dass es sich hier lediglich um meine persönliche Meinung handelt. Das Geschriebene sollte keinesfalls als rechtsgültig angesehen werden. Eltern haften für ihre Kinder^^.

Ein par Details wären dazu noch hilfreich. z.B. ob der Vertragspartner wusste, dass du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht volljährig warst oder evtl. falsche Angaben gemacht hast?

Der Beitrag wurde bearbeitet von PsychO_o am Oct 23 2008, 20:05 Uhr.


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Grünschnabel


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Soweit ich weiß warst Du nur "beschränkt" Geschäftsfähig, d.h. deine Eltern hätten zustimmen müssen.
Da sie das nicht getan haben können sie auch heute noch zustimmen...oder aber widersprechen.

Viel Glück
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Tanzbär
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Ich war 17, es ist möglich dass ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe. Nehmen wir an ich bezahl den Scheiss jetzt und kündige dann sofort bei Revido (was ich allerdings schon ein paar mal schriftlich ohne jede Bestätigung gemacht habe), ich habe einfach Angst dass die mich dann weiter zur Kasse beten..

Danke für die Ratschläge!

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post Oct 23 2008, 20:11
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Salvianaut
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Kündigung per Einschreiben mit Rückschein abschicken? Das Kostet zwar ein bisschen mehr, aber dann können sie später schonmal nicht sagen, sie hätten nie eine Kündigung erhalten.
Hast du auf der Kündigung vermerkt, dass du gerne eine schriftliche Bestätigung des Erhaltes haben möchtest?


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post Oct 23 2008, 21:36
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Spiderpig
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Das Argument mit Minderjährig zieht nur wenn du, besser deine Eltern zeitnah zum Vertragsabschluss damit argumentierst. Hast du erst einmal lange genug eine Dienstleistung in Anspruch genommen und dafür gezahlt bringt dir das Argument nichts mehr.

QUOTE
es ist möglich dass ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe


Das solltest du aber wissen.


QUOTE
was ich allerdings schon ein paar mal schriftlich ohne jede Bestätigung gemacht habe



Das ist allerdings verdächtig. Wenn ich das richtig verstehe hast du gekündigt und die Firma hat dir daraufhin das Inkassobüro auf den Hals gehetzt. So gehen in der Regel Firmen vor die genau wissen das sie vor Gericht nicht durchkommen.


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hogie
post Oct 23 2008, 21:52
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Unregistered











@Karline
hast du den ganzen Mist vorliegen und möglichst wenigstens für dich selbst nachvollziehbar vorliegen?

Vertragsbedingungen, AGB und ganzen Kram, damit du nachvollziehen kannst, wie du wenigstens richtig kündigst.

Ein einfaches Hostingpaket beim Billigheimer mit einer Domain würde ich nach meiner persönlichen Einschätzung durch den Taschengeldparagraph gedeckt sehen. Mit einem Provider, der sich tot stellt, kannst du auch kaum einen reibungslosen Wechsel hinbekommen, wenn du deine Domain nicht verlieren willst.

Ich würde so schnell wie möglich zu einem seriösen Hoster umziehen, denn bei Denic bist du eingetragen. Hier sorgt auch dein neuer Hoster dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Dann bleibt nur noch die Frage, wieviel Kröten die noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit haben wollen. Aber wenigstens bist du dann nicht mehr erpressbar.

Bei suspekten Unternehmen kann man eigentlich nur per Einschreiben-/Rückschein oder mit notfalls per konventionellem Fax (kein PC-Fax) kündigen. Bei seriösen ist oft eine Kündigung per email oder Telefon möglich, wenn sie dir rechtzeitig eine Kündigungsbestätigung zuschicken. Dann kann auch nichts anbrennen. Das trifft aber in deinem Fall sicher nicht zu, wenn die sich tot stellen.

Hatte bei mir übrigens selbst der blaue TK-Riese so gemacht, kein Widerspruch gegen eine Rechnung und keine Reklamation wurde beantwortet. Es war ein reiner Monolog meinerseits. Die erste Kommunikation kam erst in Gang, als ich der Einzugsermächtigung widersprochen, Rücklastschriften bei meiner Bank veranlasst und damit den Geldhahn für die Zukunft und rückwirkend abgedreht hatte. mrgreen.gif

QUOTE(Dingo @ Oct 23 2008, 22:35)
Das ist allerdings verdächtig. Wenn ich das richtig verstehe hast du gekündigt und die Firma hat dir daraufhin das Inkassobüro auf den Hals gehetzt. So gehen in der Regel Firmen vor die genau wissen das sie vor Gericht nicht durchkommen.

In diesem Fall ganz sicher nicht, denn so ein Spiel macht Creditreform nicht massenweise mit. Das sind die dubiosen Inkassohaie, die Amalgam meinte. Die trauen sich dann nicht einen Mahnbescheid zu erlassen, denn wenn es vor Gericht geht und sie verlieren, sind sie ihr Geschäftsmodell los. Es ist dann einfacher, die harten Nüsse einfach in Ruhe zu lassen.

Wenn ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist und nicht rechtmäßig gekündigt wurde (auch wenn eine email angeblich nur nicht ankam), doch das kann man nie beweisen, dann besteht er auch weiter und die Haie werden ihr Geld bekommen.



Der Beitrag wurde bearbeitet von hogie am Oct 23 2008, 22:01 Uhr.
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post Oct 24 2008, 14:04
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Tanzbär
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ok, vielen Dank!

Also ich überweise jetzt diese 60,70 und dann kündige ich auf die von euch geratene Weise. Sollte sich dann aber haben mit den Kosten, oder?

Alle meine wichtigen Domains sind längst bei 1&1. Die sind zwar etwas teuer, aber das ist mir die Seriösität, die Zuverlässigkeit und die Möglichkeiten mehr als wert.

Grüße,
karline slow(en).gif


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post Oct 26 2008, 20:48
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ist die frage für welchen zeitraum die 60 sind und bis wann du kündigen kannst

auf jedenfall zum nächstmöglichen termin kündigen ... domainumzug sollte schon klappen (über kurz oder lang), da die mit deiner domain ja nichts anfangen können ... schlimmstenfalls wird es kein umzug sondern eine neu-registrierung ...

kann sein dass für den letzten zeitraum noch ein paar €€ fällig werden, sofern die 60 nicht für den ganzen zeitraum sind.

es gab sogar mal ne site revido-opfer bzw revidoopfer ...

über archive org kann man da noch was nachlesen ...es ging wohl um abzocke wegen angeblichem agb-verstosses

Der Beitrag wurde bearbeitet von fluchsDirMaus am Oct 26 2008, 20:55 Uhr.


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