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> Medikament Cannabis

post Aug 21 2007, 19:54
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Spiderpig
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Habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden. Unter geradezu völlig absurden Sicherheitsauflagen darf erstmals eine Multiple Sklerose Patientin Cannabis aus der Apotheke als Medikament benutzen.

QUOTE
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/artikel/136/128920/4/

Drogen aus der Apotheke
Haschisch im Panzerschrank

Seit diesem Urteil sind zahlreiche Einzelanträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn eingegangen, wo die Bundesopiumstelle ihren Sitz hat. Darunter war auch der Antrag von Claudia H., dem jetzt stattgegeben wurde. Allerdings musste die MS-Patientin nachweisen, dass alle verfügbaren Therapien keine Wirkung erzielt hatten und dass es kein anderes zugelassenes Arzneimittel gibt, um die Beschwerden zu behandeln. Ein Arzt musste die Risiken gegen den Nutzen einer Behandlung mit der Droge abwägen und den Therapieplan darlegen.

Drogen im Panzerschrank

Eineinhalb Jahre, nachdem Claudia H. ihren Antrag gestellt hat, entschied die Behörde, dass aus "klinischer Sicht" eine Behandlung mit Cannabis "zu befürworten" sei. Die Behörde erlaubt Claudia H., ein Jahr lang einen "standardisierten Cannabis-Extrakt" in einer Apotheke zu kaufen. Die Bundesopiumstelle verlangt jedoch, dass Claudia H. und die Apotheke den Extrakt sicher verwahren. "So wollen wir vermeiden, dass der Extrakt entwendet werden kann", sagt Wilhelm Schinkel, der bei der Bundesopiumstelle über die Anträge mitentscheidet. "Wir besitzen zu Hause einen Panzerschrank und die Apotheke auch; die Fotos haben wir an die Behörde geschickt", sagt Claudia H. "Eigentlich sind diese Vorkehrungen absurd."

Von Ende August an darf die Patientin einen Monatsbedarf des Cannabis-Extraktes in ihrer Apotheke abholen. Die Apotheke stellt aus dem Extrakt eine Tropflösung her. Unklar ist aber noch, wieviel der Extrakt kosten wird. "Die Kosten sind abhängig von den Pharmafirmen, die den Extrakt herstellen", sagt Schinkel. "Sie werden jedoch einen Bruchteil der Kosten von Dronabinol ausmachen, da aufwendige Herstellverfahren wegfallen." Hinzu kämen noch die Kosten, die für die Apotheke entstehen.

Um die Schattenseiten der Droge macht sich die Patientin keine Sorgen. "Die Nebenwirkungen der schulmedizinischen Mittel sind für mich besorgniserregender", sagt Claudia H. Doch neben dem Risiko einer Abhängigkeit erhöht regelmäßiger Cannabis-Konsum auch die Wahrscheinlichkeit, eine Psychose zu entwickeln. Außerdem ist die Therapie erst wenig erforscht. "Eine Studie unter wissenschaftlichen Kriterien ist bei Cannabis schwierig", sagt Hans-Michael Meinck, Neurologe an der Universitätsklinik Heidelberg. "Man kann keine Placebo-Studien durchführen, da die Patienten wegen der berauschenden Wirkung merken, ob sie die Droge oder das Scheinmedikament genommen haben." Zudem würden sich die Wirkstoffe im Körper ansammeln, da sie erst nach bis zu zwei Wochen abgebaut würden. "Die Dosis ist damit nicht kontrollierbar", sagt Meinck.

Für Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ist das jedoch kein Grund, Patienten die Therapie vorzuenthalten. Er fordert, allen Patienten, die von Cannabis profitieren könnten, die Verwendung zu ermöglichen. "Die Behörde sollte bei den Genehmigungen nicht so restriktiv vorgehen", sagt Grotenhermen. Die Bundesopiumstelle will jedoch jeden der derzeit 50 Anträge Fall für Fall sorgfältig prüfen, sagt Wilhelm Schinkel.

Gefängnis statt Therapie

Trotz dieser neuen Möglichkeit, die Droge zur Therapie einzusetzen, bleibt Cannabis auch künftig verboten. Kranke, die sich auf eigene Faust Cannabis besorgen, sind davon nicht ausgenommen. Erst am Donnerstag vergangener Woche verurteilte das Amtsgericht Niebüll einen Hepatitis-C-Patienten wegen des Besitzes von Cannabis zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Und in Würzburg sitzt wegen desselben Deliktes ein Morbus-Crohn-Patient in Untersuchungshaft. Ein Freibrief für den Cannabis-Konsum ist die Erlaubnis der Behörde also nicht.



Na ja.

Zwar gut für Frau Claudia H, aber untragbar bleibt die rigide Verbots Politik trotzdem. Man halte sich mal vor Augen das es selbst aus therapierten Krebs Patienten oder dem Tode geweihten Aids Kranken es in diesem Land nicht erlaubt ist Cannabis aus therapeutischen Gründen zu nehmen.


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post Aug 21 2007, 20:14
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Salvianaut
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jeder dreckige kleine pisser kann sich irgendwo her was zu sm0ken klarmachen, und die muss sich nen panzerschrank einrichten.
Krank.
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post Aug 21 2007, 20:49
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Tanzbär
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QUOTE
[...]Erst am Donnerstag vergangener Woche verurteilte das Amtsgericht Niebüll einen Hepatitis-C-Patienten wegen des Besitzes von Cannabis zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung.[...]

Da bekomm ich echt Zustände wenn ich sowas hör! mad.gif


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post Aug 21 2007, 21:45
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Salvia Meister
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Krank!
Die Verurteilen Totkranke wegen nichts.
"Oh Gott er hat Cannabis geraucht,er ist ein Monster"


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Wenn ihr mir Pns schreibt und SD wollt werden diese nicht beantwortet.Es sei denn ich schreibe euch zuvor an.
Ich wohne nicht in Deutschland...
Meine Posts sind alle gelogen,und ich bin sowieso nicht echt.
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post Aug 21 2007, 22:39
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Salvianaut
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Der Hepatitis C-Typ wurde dafür verurteilt, dass er sich so krass mit den Behörden angelegt hat, und dass er in der Öffentlichkeit so auf die Kacke gehauen hat, und sich sein Dope nicht brav heimlich im Untergrund besorgt oder gezogen hat, wie sie das erwarten, wenn sie solche Sachen aus Prinzipienwichserei nicht genehmigen.

Deswegen hat er auch keine Bewährung bekommen, obwohl sicherlich JEDER, selbst Händler, bei der gleichen Menge, sicherlich Bewährung bekommen hätten, wenn sie nur brav Reue zeigen und keine Vorstrafen vorliegen.

Aber Behörden provozieren und diffamieren ist nun mal das schlimmste Delikt in diesem Land. Das liegt daran, dass die Zustände und Mentalitäten in den Behörden so übelst sind. Wer die Wahrheit sagt, bekommt halt die Staatsgewalt zu spüren. Das ist in DE nicht anders wie in China oder Saudi Arabien.
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post Aug 22 2007, 02:23
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Grünschnabel


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"Wir besitzen zu Hause einen Panzerschrank und die Apotheke auch; die Fotos haben wir an die Behörde geschickt", sagt Claudia H. "Eigentlich sind diese Vorkehrungen absurd."


-Jaa, wir suchen jetzt alle, das Haus von Claudia H., und machen Jagd, auf geschmacksloses Cannabisextrakt!...

Und weil eine naturbelassene Blüte viel zu einfach und kitschig ist, muss wieder alles auf zich Umwegen kontrolliert, verbessert und verteuert werden.

Denn was soll ein Patient von einem Medikament halten, das unglaublich billig und natürlich aussieht. Solange es weiss oder durchsichtig ist, steckt da nur heilige Pharmaindustrie drin.
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post Aug 22 2007, 06:44
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Salvia Kenner
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QUOTE(MysticKaya @ Aug 22 2007, 02:23)
-Jaa, wir suchen jetzt alle, das Haus von Claudia H., und machen Jagd, auf geschmacksloses Cannabisextrakt!...

*



jaaaaaaaaaaah schatzsuche biggrin.gif

claudia hat cannabis , und das nicht nur ohne grund
einmal nahm sie ne über do. , und dann ging es ruuuuuuuuund *sing* biggrin.gif

aber immerhin ein kleiner fortschritt in sachen menschen rechte in der BRD


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Ok Kiddy´s!Nehmt Drogen!Und kauft sie am besten noch von mir!Denn ich bin cool!
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hogie
post Aug 22 2007, 09:37
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Unregistered











Ich sehe das noch als keinen Fortschritt, wenn eine Sondergenehmigung unter Prüfung des Einzelfalls von der Bundesopiumstelle erforderlich ist. Man könnte es wenigstens auf den gleichen BTM-Status wie Cocain heben, um guten Willen zu zeigen.

Aber selbst bei den BTMs wird noch sehr zwischen gut und böse differenziert. Und Cannabis ist auch weiterhin sehr, sehr böse.
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Hinweis: Bitte die jeweilige Gesetzgebung in deinem Land beachten!

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post Aug 22 2007, 22:17
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Spiderpig
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Ein Fortschritt ist das nicht. Eher ein kleiner Schritt zurück vom Rückschritt.

Es war bis vor kurzem, ich glaub bis vor 2 Jahen durchaus möglich sich selbst aus therapeutischen Gründen mit Cannabis zu versorgen. Voraussetzungen war dafür eine Entsprechende Genehmigungen. Auch vor Gericht war das Argument, Ich Quarz das Zeugs wegen meines XY Leidens oft erfolgreich weil der Konsumgrund ja nicht der profane Rauschzweg war. Dem hat aus unerfindlichen Gründen der Gesetzgeber einen Riegel vor geschoben und somit diese Situation geschaffen.

Heute ist Claudia H die einzigste Ausnahme dieser Politik die eh auf Dauer untragbar sein wird, zumal seitens der Pharmaindustrie das Potenzial von Hanf klar publik gemacht wird.


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post Sep 24 2007, 22:22
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Spiderpig
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....... und weiter gehts.

Anscheinend gibt es hier zulande doch Richter die Urteile fällen nach dem einzinstem Kriterium dem sie verpflichtet sind. Ihrem Gewissen.

Freispruch trotz 900g



QUOTE
Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation "rechtfertigenden Notstands" nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.


Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.
Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.
Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: "Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.
Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge."


Link dazu hab ich noch nicht. Wird nachgereicht.


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post Sep 24 2007, 22:51
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Salvianaut
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QUOTE
Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.


Wie krank ist denn das? Die Staatsanwaltschaft versuchte einen Menschen zu beuteln, der schon mehr als genug zu leiden hat... mad.gif

Ich lasse gern mit mir über Sinn und Unsinn einer totalen Cannabislegalisierung diskutieren, aber sowas... *kopfschüttel*


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QUOTE(acidhead @ May 31 2009, 12:11)
mag vor ein paar jahren mal so gewesen sein, daß die legalen sachen nix getaugt haben, dat is aber heutezutage nicht mehr der fall.
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QUOTE(slim @ Jan 10 2008)
wie schwer ist es chillin 99-0 anzupflanzen? wenn das so reinnhaut würd ichs auch noch anpflanzen, neben meinem salvia :)
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post Sep 24 2007, 23:07
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Salvianaut
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na, wenn dann soll er lieber 20kg Pillen am tag fressen, die ihn zu ner 3/4 Leiche machen...allein wegen der Nebenwirkungen...


was is jetz mit ihm?
kann er weiterpflanzen?
wird ihm beim nächsten mal kein Bonus mehr gewährt?
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post Sep 24 2007, 23:57
Beitragslink: #13


Salvianaut
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Ja, er darf m.E. laut dem Richterspruch weiterpflanzen.


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QUOTE(acidhead @ May 31 2009, 12:11)
mag vor ein paar jahren mal so gewesen sein, daß die legalen sachen nix getaugt haben, dat is aber heutezutage nicht mehr der fall.
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QUOTE(slim @ Jan 10 2008)
wie schwer ist es chillin 99-0 anzupflanzen? wenn das so reinnhaut würd ichs auch noch anpflanzen, neben meinem salvia :)
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hogie
post Sep 25 2007, 10:13
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Besonders traurig ist, daß der Eigenanbau, der niemenden Schaden zufügt und keine organisierte Kriminalität füttert um ein Mehrfaches härter bestraft wird. Immerhin hätte ihn das Landgericht für 6 Monate in den Bunker geschickt. Hätte er sich jeden Tag seine knapp 10g vom Dealer geholt, wäre ihm nichts passiert, weil das Strafmaß ja in erster Linie über die beschlagnahmte Menge erfolgt. blink.gif
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