Jun 10 2004, 16:40
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#1
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Grünschnabel Beiträge: 87 Mitglied seit: 6.Jun 2004 |
Hoi Leute, ich wollte mal fragen ob "Zauberpilze" in Österreich legal sind?
Ist die Zucht legal? Besitz von Sporen? etc. |
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Jun 10 2004, 17:45
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#2
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Salvia Meister Beiträge: 386 Mitglied seit: 11.Sep 2003 Aus: Ulm |
Hallo,
Seit einiger Zeit sind frische Zauberpilze innerhalb der EU legal. Diese Tatsache geht auf ein Urteil des Hohen Rates der Niederlande (Hoge Raad - vgl. mit Oberstem Gerichtshof) zurück. Staatliche Studien haben Zauberpilze als um einiges harmloser als Zigaretten und Alkohol eingestuft, deswegen die ALtersfreigabe "frei ab 12 Jahren". Dazu folgendes: QUOTE Wie sieht es mit der Legalität von Zauberpilzen aus? Allgemeine Rechtslage in der EU/EFTA Das Produkt Zauberpilz(e) ist als solches völlig legal und diese Legalität und Freigabe zum Konsum ab 12 Jahren beruht auf höchstrichterlichen Entscheidungen und staatlichen Studien (CAM-Studie, Trimbos-Institut, PADDO-Rapport) aus den Niederlanden. Dort hat der oberste Gerichtshof, der "Hoge Raad" die frischen Zauberpilze offiziell legalisiert - ganz im Gegensatz zu Marihuana. Zauberpilze werden versteuert wie jede andere Handelsware in der EU/EFTA auch; sie haben eine rechtsgültige Handelsnummer. Die Zauberpilze sind als Genuss- bzw. Nahrungsmittel kategorisiert und katalogisiert worden und sind somit in der gesamten EU/EFTA frei und legal zu erwerben. Hierbei ist vor allem das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und des freien Warenverkehrs durch die EU-Kommission zu beachten. Angaben zum freien Warenverkehr und dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung innerhalb der EU/EFTA und Angaben zu den Studien und Gerichtsbeschlüssen aus den Niederlanden findet Ihr unter: www.europa.eu.int www.rechtsspraak.nl www.sidv.nl www.guardian.co.uk www.ngeurotrade.nl Mehr Informationen gibt es hier: http://www.magic-mushroom-center.net/brigade/board/ Viele Grüße SiR |
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anfaenger |
Jun 10 2004, 18:02
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#3
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Unregistered |
So klar wie du die Sache darstellst, ist sie nicht...
Es ist heftig umstritten ob EU-Handelsrecht nationales Recht bricht. Vor allem bei einem "Produkt" wie Zauberpilzen, die nur in einem einzigen Staat der EU erlaubt sind. |
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Jun 10 2004, 18:27
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#4
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Salvia Meister Beiträge: 386 Mitglied seit: 11.Sep 2003 Aus: Ulm |
Da Österreich genauso wie Deutschland ein Mitgliedstaat der EU ist, ist die Sache eindeutig.
Ich habe mich jetzt schon sehr lange mit dem Thema beschäftigt. Die EU, als supernationale Organisation, bricht mit ihren Gesetzen Landesgesetze. Der freie Warenverkehr ist einer der Grundpfeiler der EU. Es gibt inzwischen (wir sind gerade in einer Phase des Umbruchs) immer mehr Shops, die in Deutschland - ganz legal - Frischpilze anbieten. Diese Pilze sind versteuert etc. und stellen ein Genussmittel dar, das legal verkauft werden kann. Leider wissen das viele Einrichtungen in Deutschland und anderen Ländern nicht. Somit ist es durchaus möglich, dass Pilze beschlagnahmt werden könnten. Rechtlich ist man allerdings auf der sicheren Seite. Und bis jetzt hat es noch keinen Pilzfreund gegeben, der wegen der ungefährlichen Pilze im Knast sitzt. Zusätzlich dürfte es interessieren, dass der Zusatz zum BtMG, der Pilze als solche verbietet, eigentlich unrechtmäßig ist, da er nicht UN-konform abgesichert ist. Sehr viele Informationen zu diesem Thema liefert das NG+DAHB-Forum auf http://www.magic-mushroom-center.net/brigade/board/ Gruß SiR |
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anfaenger |
Jun 10 2004, 19:06
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#5
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Unregistered |
ich wüsste nicht, dass ein Gesetzt Un-konform sein müsse. Deutschland ist ein souveräner Staat, er ist wie jedes anderes Mitglied der EU freiwillig in die Gemeinschaft. Daher kann er (wie in der europäischen Geschichte auch öfters mal vorgekommen) einfach die die Regelung ignorieren.
Ich denke nicht das Brüssel im Fall der Pilze Strafmaßnahmen einleiten würde Außerdem wird die Lücke im Gesetz mit Sicherheit eh bald geschlossen, dafür werden die Staaten (außer den NL natürlich) schon sorgen. Es wäre doch wirklich ziemlich schwachsinnig, wenn ein Staat eine Droge erlauben könnte und die anderen Länder dann wegen des Handelsrechts nachziehen müssten (könnte Luxemburg ja morgen mal einfach Heroin legalisieren...) |
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Jun 10 2004, 19:10
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#6
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Grünschnabel Beiträge: 87 Mitglied seit: 6.Jun 2004 |
Soll heissen ich kann mir jetzt einfach bei azarius.at ne sporenspritze kaufen? oder muss ich doch mit konsequenzen rechnen (welcher art auch immer)?
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fichte |
Jun 10 2004, 20:18
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#7
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Unregistered |
ne sporenspritze steht gar nicht zu debatte die sind immer legal sowie die zuchtboxen ja auch legal sind
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Jun 10 2004, 21:30
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#8
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Grünschnabel Beiträge: 87 Mitglied seit: 6.Jun 2004 |
danke vielmals für die antwort @ fichte
um die ging es mir nämlich eigentlich |
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#0
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Werbefachmann ;-) Beiträge: n Mitglied seit: 20.Dez 2006 Alter: 0 |
-------------------- Hinweis: Bitte die jeweilige Gesetzgebung in deinem Land beachten! "All advertising advertises advertising." ~ Marshall McLuhan |
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Jun 11 2004, 12:58
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#9
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Salvia Meister Beiträge: 386 Mitglied seit: 11.Sep 2003 Aus: Ulm |
QUOTE(anfaenger @ Jun 10 2004, 20:06) ich wüsste nicht, dass ein Gesetzt Un-konform sein müsse. Deutschland ist ein souveräner Staat, er ist wie jedes anderes Mitglied der EU freiwillig in die Gemeinschaft. Daher kann er (wie in der europäischen Geschichte auch öfters mal vorgekommen) einfach die die Regelung ignorieren. Ich denke nicht das Brüssel im Fall der Pilze Strafmaßnahmen einleiten würde Außerdem wird die Lücke im Gesetz mit Sicherheit eh bald geschlossen, dafür werden die Staaten (außer den NL natürlich) schon sorgen. Es wäre doch wirklich ziemlich schwachsinnig, wenn ein Staat eine Droge erlauben könnte und die anderen Länder dann wegen des Handelsrechts nachziehen müssten (könnte Luxemburg ja morgen mal einfach Heroin legalisieren...) Das stimmt so nicht. Es mag wirklich etwas verrückt klingen, aber meine Ausführungen in Bezug auf Zauberpilze sind richtig. Ein Staat der in der EU ist, hat sich damit verpflichtet, die EU-Gesetzt anzuerkennen. Am Sonntag ist in Deutschland Wahl zum EU-Parlament. Gesetze die das EU-Parlament verabschiedet, sind für Mitgliedstaaten verbindlich. Informiere dich! Außerdem darfst du nicht UN mit EU gleichsetzen. Für alle Mitgliedstaaten gibt es eine 1971 verbindlich verabschiedete Regelung zu Rauschmitteln, die Zauberpflanzen nicht mit einschließt. Wenn ein Mitgliedstaat eine Substanz verboten sehen möchte, dann muss er beim UN Narcotics Board einen Antrag stellen, der wissenschaftlich belegt ist. Zauberpilze hätten aber nie die Chance, in diese Liste aufgenommen zu werden, weil sie viel ungefährlicher sind als etwas Alkohol oder Zigaretten. Und nein, Luxemburg könnte aus mehreren Gründen Heroin NICHT legalisieren. Erstens mal würde Luxemburg Heroin nicht legalisieren, weil es genug Studien zu Heroin gibt, die es als gesundheitlich bedenkliche Droge einstufen. Zweitens fällt Heroin unter die verboteten SUbstanzen nach dem UN Narcotics Board. Drittens könnte jeder andere Staat einen Antrag auf Verbot der Substanz stellen, müsste dann Studien vorlegen, die die Substanz als gefährlich einstufen, und das ist - im Gegensatz zu Zauberpilzen - bei Heroin kein Problem. Viertens sind Zauberpilze nun mal kein Heroin. Hoffe mal ich konnte zur Aufklärung beitragen. Gruß SiR |
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Jun 11 2004, 14:07
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#10
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Grünschnabel Beiträge: 87 Mitglied seit: 6.Jun 2004 |
Danke für deine Hilfe @SiRiuS
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anfaenger |
Jun 11 2004, 14:28
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#11
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Unregistered |
du bist echt reichlich blauäugig. Frankreich hat z.B. etliche male gegen EU-Richtlinien verstoßen. Es musste zwar Strafe zahlen, aber möglich ist das schon. Richtlinien müssen erst in nationales Recht umgewandelt werden, daher hat die EU im Falle einer Blockadehaltung eines Landes fast keine Handhabe.
Die UN ist eine Wertegemeinschaft, da ist in der Regel nichts verbindlich. Wenn ein Staat eine Substanz verbieten, dann ist sie im Land verboten, egal ob das Gesetz nun UN-Konform ist, oder nicht... Außerdem ist es sicherlich nicht der Sinn dieser UN-Verordnung, dass ein Land keine neuen Drogen illegalisieren darf. Die Richtlinie besagt nur, dass die aufgeführte Substanz in allen Ländern die das Papier unterzeichnet haben, verboten sein muss, das war's im Grunde schon. Guck dir alleine mal die ganzen Notverordnungen in der letzten Zeit an. Du willst mir doch echt nicht klarmachen, dass jede dieser Substanzen auf Herzen und Nieren auf mögliche Gefahren untersucht wurde... |
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Jun 11 2004, 16:08
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Salvia Meister Beiträge: 386 Mitglied seit: 11.Sep 2003 Aus: Ulm |
QUOTE(anfaenger @ Jun 11 2004, 15:28) Guck dir alleine mal die ganzen Notverordnungen in der letzten Zeit an. Du willst mir doch echt nicht klarmachen, dass jede dieser Substanzen auf Herzen und Nieren auf mögliche Gefahren untersucht wurde... Richtig. Dennoch ist die Existenz von solchen "Notverordnungen" keinesfalls ein Indiz dafür, dass diese rechtmäßig sind. Fakt ist Folgendes: Die Legalisierung ist daund beruht auf EU-Basis und widerspricht keiner UN-Regelung. Die Pilze sind nicht auf Grund einer "Gesetzeslücke" illegal, sondern auf Grund einer tragenden Säule der EU: dem freien Warenhandel. Die Pilze werden solange legal bleiben, bis ein Land Studien vorlegen kann, dass Pilze schädlich für die menschliche Gesundheit sind. Es gab noch keinen Musterprozess, in dem ein solcher Fall verhandelt wurde. NGEurotrade hat auf jeden Fall eine Zollstelle verklagt, die Pilze beschlagnahmt hat. Dieser Fall könnte ein solcher Musterprozess werden. Mehr Infos dazu auf oben angebeben Link. Es gibt inzwischen sehr viele Zauberpilzkunden bei Firmen, die die Pilze legal anbieten. Noch keinem ist etwas passiert. Ich will hier niemand in irgendwas reinlaufen lassen, aber manche scheinen wohl so zu denken. Niemand muss Pilze bestellen, wenn er sich nicht sicher ist, selber Züchten macht viel mehr Spaß und ist auch billiger, aber ich wollte auf diese Alternative hinweisen. Gruß SiR |
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Jun 12 2004, 11:30
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#13
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Salvia Meister Beiträge: 386 Mitglied seit: 11.Sep 2003 Aus: Ulm |
Noch ein paar kleine Ergänzungen:
QUOTE Die EU, als supernationale Organisation, bricht mit ihren Gesetzen Landesgesetze. Der freie Warenverkehr ist einer der Grundpfeiler der EU. Dazu heißt es in einem Amtsblatt der europäischen Union: QUOTE 5. DIE WIDERSPRUCHSMÖGLICHKEITEN DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS 5.1 Die direkte Anwendbarkeit von Artikel 28 und 30 EG-Vertrag Die Bestimmungen von Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag haben Vorrang vor jeglicher entgegenstehenden nationalen Maßnahme (Artikel 28+30 regulieren den freien Warenhandel und besagen u.a., dass kein Produkt dass in einem Land der EU legal ist, in einem anderen Land "diskriminiert" werden darf, es sei denn es liegen schade zum Beispiel der Gesundheit der Menschen. Bei Zauberpilzen ist dieser gesundheitsschädigende Aspekt - laut dem CAM Bericht und der Trimbos Studie - nicht nachgewiesen worden. Es werden zu diesem Thema noch Artikel in der Fachpresse folgen. Gruß SiR |
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Jun 12 2004, 14:54
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#14
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Grünschnabel Beiträge: 33 Mitglied seit: 28.May 2004 |
gibts jetzt eigentlich in irgend einem head shop oder wo in AUT oder wien legal zum kaufen die frischen piltze oder muss mann nochimmer selber grown
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blink |
Jun 12 2004, 15:05
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#15
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Unregistered |
habe auch schon viel auf den schon oben besagten seiten gelesen und mich vor ein paar tagen informiert. bin auch sirius meinung. pilze kann man selbst in deutschland industriell und unter schutzatmosphäre verpackt kaufen...wie unglaublich das ist. juuuhuuu
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Aktuelles Datum: 19th April 2024 - 14:38 |