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> Mate De Coca, oder Cocablätter

post Sep 12 2007, 16:39
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Salvia Kenner
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Hey,
ich gucke schon länger mal bei Ebay rein und sehe immer wieder den Mate de coca.
Ich würde den gerne bestellen, doch das Risiko vom Zoll erwischt zu werden ist mir dann doch schon zu groß.
Was meint ihr gibt es Wege das über ungefährlichere Wege zu beziehen?

Noch am Rande: Sind Cocapflanzen in Nl legal?
Wenn ja könnte man den Tee bestimtm auch aus Nl importieren...
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post Sep 12 2007, 16:53
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Salvianaut
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Mate de Coca ist legal! Wäre mir neu das dem nicht so sei.

Der Beitrag wurde bearbeitet von yo mo am Sep 12 2007, 16:53 Uhr.


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"Wußtest du, daß in dem Haus nebenan eine Million
Dollar versteckt sind?"
"Aber das ist kein Haus nebenan."
"Nicht ? Na, dann laß uns eines bauen !"
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post Sep 12 2007, 17:02
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Salvia Kenner
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Nicht in Deutschland, soweit ich weiß
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/...mate/index.html
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post Sep 12 2007, 21:43
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Salvia Kenner
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QUOTE
Sind Cocapflanzen in Nl legal?

zumindest wachsen sie in einigen smart-shops
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post Sep 12 2007, 22:06
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Salvia Kenner
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Hmm aber dürfen die dann auch die getrockneten Blätter davon verkaufen?
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post Sep 12 2007, 22:16
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Salvia Kenner
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QUOTE(FreekysOpa @ Sep 12 2007, 21:06)
Hmm aber dürfen die dann auch die getrockneten Blätter davon verkaufen?
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weiß ich nicht, aber samen und pflanzen haben sie drin stehen, was mich zu dem schluss bringt dass der verkauf von diesen erlaubt ist.
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post Sep 13 2007, 11:56
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Grünschnabel


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Falsch!
soweit ich das mitbekommen habe ist der Cocastrauch weltweit verboten auch die Blätter... beides Blätter und der Cocastrauch werden auch als "harte Drogen" eingestuft...

Der Beitrag wurde bearbeitet von gott am Sep 13 2007, 11:56 Uhr.
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hogie
post Sep 13 2007, 13:57
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Freakys Link vom Zoll ist unmißverständlich.
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post Sep 16 2007, 14:43
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Salvia Kenner
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Hätte noch ne Frage.
Aus der Cocablüte entwickelt sich ja ein Samen, wie lange sind die keimfähig?
Wird aus einem Früchtkörper auch eine Pflanze oder enthalten diese roten Fruchtkörper mehrere Samen??
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post Sep 16 2007, 16:56
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Grünschnabel


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mal kurz off topic:
[klugscheißermodus ON]
coca nicht gleich kokain!
mit reinen coca blättern wirst du nicht viel anfangen können! man kann sie zwar kauen, im tee trinken etc. allerdings gibt es dir keinen viel größeren rausch als Kaffe. soll allerdings gut gegen höhenfieber sein und wird deshalb oft in den Anden als Tee getrunken.
[klugscheißermodus OFF]


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post Sep 16 2007, 19:01
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Salvianaut
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QUOTE(hogie @ Sep 13 2007, 12:57)
Freakys Link vom Zoll ist unmißverständlich.
*



Ganz so unmissverständlich ist der nicht.

Es könnte nämlich sein, dass das Bestellen von Tee eine Sache ist, wo zwar theoretisch das BtmG gilt, aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angewendet werden darf, und deswegen auch möglicherweise häufig nicht angewendet wird.

Meistens dürfte der Mate-Tee unbeanstandet durch den Zoll gehen, sonst gäbe es den nämlich bei Ebay nicht mehr.
Außerdem dürfte eine Packung Tee sowieso als eine geringe Menge gelten, bei der ein Verfahren normalerweise eingestellt wird.
Ne Geldbuße oder ne HD könnte dennoch die Folge sein.
Insofern würde ich vorsichtig sein.

Im Zweifelsfall kann man sagen, dass man nicht wußte, dass der Tee Coca-Blätter enthält. Man müsste sich eine Ebay-Anzeige raussuchen, wo nicht erwähnt ist, dass Coca-Blätter drin sind.
Man könnte sogar den Anbieter anschreiben, damit er ein Angebot reinstellt, ohne den Coca-Blätter -Gehalt zu erwähnen.
Dann hat man nämlich eine komplett saubere Weste.
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post Oct 4 2007, 22:31
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Grünschnabel


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Weiß jemand etwas über die rechtliche Situation von Mate de Coca in Österreich? Würde mir gerne solchen Tee bestellen, aber keine Probleme mit dem Zoll bekommen.
Soweit ich weiß gelten Kokapflanzenteile in Deutschland laut BtmG ja als "verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel". Im österreichischem SMG habe ich dazu nichts gefunden. Aber gabs da nicht solche internationalen Abkommen oder so? :/


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post Oct 4 2007, 23:16
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Salvianaut
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Wenn es im SMG nicht drin steht, isses auch nicht verboten.

Die internationalen Abkommen gelten nicht als Verbot, das sind lediglich Verpflichtungen für die Unterzeichner-Staaten.
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post Oct 5 2007, 14:16
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Grünschnabel


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Oh, hab gerade ein wenig durch die Verordnungen gestöbert, und was steht da?
QUOTE
Begriffsbestimmungen
§ 1. (1) Suchtgifte im Sinne des § 2 Abs. 1 Suchtmittelgesetz sind die im Anhang
I unter I.1. sowie die in den Anhängen II und III dieser Verordnung erfassten
Stoffe und Zubereitungen.

QUOTE
Anhang I
I.1. Stoffe und Zubereitungen gemäß § 2 Abs. 1 Suchtmittelgesetz:
I.1.a. Folgende Drogen und daraus hergestellte Extrakte, Tinkturen und andere
Zubereitungen:
[...]
• Cocablätter
[...]


So ein Mist sad.gif
Trotzdem danke!


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post Oct 8 2007, 15:52
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Salvianaut
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Coca und alles was damit zu tun hat ist eine international geächtete Pflanze (leider cwy.png hätte so gern eine) d.h. es fällt unter das Einheitsabkommen über Betäubungsmittel und jeder Staat der das Dokument unterschrieben hat (also so ziemlich jeder, auf jeden Fall aber D,Ch,Nl und Östereich) ist verpfichtet alles gegen die Verbreitung dieser Pflanzen zu tun. --> man sieht also dass Coca zusammen mit Hanf und Schlafmohn in eine Kategorie gepackt wird ---> es ist verboten!
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