Dec 3 2006, 23:19
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#16
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Grandmaster Norris Beiträge: 1,433 Mitglied seit: 1.Apr 2006 |
QUOTE Kleiner Waffenschein [Bearbeiten] Der so genannte kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt, die mit dem PTB-Zeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) versehen sind, das sich in einem Kreis befindet. Zum „Erwerb“ einer entsprechenden Waffe wird, wie oft fälschlich vermutet, kein kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Auch das Besitzen und ggfs. Benutzen einer solchen Waffe auf Privatgelände bedarf keines kleinen Waffenscheins. Er wird also tatsächlich nur dann benötigt, wenn eine solche Waffe außerhalb von Privatgelände geführt (also am Körper getragen) oder transportiert werden soll, wobei der Transport vom und zum Übungsplatz oder vom und zum Händler/Servicedienst ohne Schein erfolgen kann. Die Benutzung einer Schreckschusswaffe außerhalb eines befriedeten Grundstücks wiederum erlaubt auch der kleine Waffenschein nicht - eine Schußabgabe ist nur in tatsächlichen Notwehrsituationen erlaubt. Der kleine Waffenschein ist keine Erlaubnis zur Benutzung der Waffe. Der kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Ausstellung des kleinen Waffenscheins [Bearbeiten] Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt: * keine Vorstrafen * einwandfreies Führungszeugnis * fachgerechte Aufbewahrung der Waffen * Mindestalter 18 Jahre * Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit * Keine Geisteskrankheiten Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis sechs Wochen und kostet etwa 50 Euro. Der kleine Waffenschein wird meist auf dem selben Vordruck hergestellt wie der so genannte große Waffenschein, wird jedoch per Hand oder mit der Schreibmaschine entsprechend modifiziert. aus wikipedia. -------------------- |
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Dec 3 2006, 23:33
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#17
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Mr. Unbequem / Schlechter Umgang Beiträge: 996 Mitglied seit: 17.Oct 2005 |
Du darfst auch mit kleinem Waffenschein die SSP nicht auf Volksfesten, Sportveranstaltungen usw. führen.
-------------------- 12 einfache Tips für Kratom-Anfänger Dieser Post fällt unter "Freie Meinungsäußerung" und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit, Übereinstimmung mit geltendem Recht oder sonstige Relevanz. Am besten ist es für den Leser, eine jede meiner Aussagen als Lüge zu interpretieren. QUOTE <sia> BKA! BKA! BKA! |
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Dec 4 2006, 20:58
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#18
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Grandmaster Norris Beiträge: 1,433 Mitglied seit: 1.Apr 2006 |
man darf m.E generell keine waffen auf öffentlichen versnstaltungen mitrührren also auch keine messer etc.
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Dec 4 2006, 21:17
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#19
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Salvia Fan Beiträge: 323 Mitglied seit: 3.Feb 2006 |
^
Doch, und zwar wenn man einen "richtigen" Waffenschein besitzt (wenn ich nicht irre). |
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Dec 4 2006, 21:48
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#20
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Grandmaster Norris Beiträge: 1,433 Mitglied seit: 1.Apr 2006 |
wikipedia sagt:
QUOTE Der Waffenschein berechtigt nicht zum Führen der Waffe bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen. Dort sind Waffen durch das Versammlungsgesetz verboten. das mit dem versammlungsgesetz meinte ich vorhin. -------------------- |
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Dec 4 2006, 21:55
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#21
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Salvianaut Beiträge: 754 Mitglied seit: 28.Aug 2006 Alter: 116 |
Ich würde sagen wenn es Sinn und Zweck hat, dann wirste auch eine Genehmigung bekommen, damit du ne Waffe führen darfst (Security, Polizei...). Aber ohne Genehmigung warscheinlich nicht. Kenn mich zwar nicht aus, aber wir sind ja eh schon wieder OT .
Achso, apropos Bullen, da fällt mir was ein. Aaaaalso ...meine Kumpels und ich schlendern so am Volksfest rum (wir warn vielleicht zu fünft oder so und leicht angetrunken ), und dann sacht so einer (man kann ihn jetzt nicht Kumpel nennen, er hängt hält öfters mit uns rum) zu den Bullen: "He, kleiner..." Und dann die Bullen so: "Pass auf, wenn du alleine bist, bist du nicht mehr so stark" mfg N2O |
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Dec 4 2006, 22:07
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#22
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Grandmaster Norris Beiträge: 1,433 Mitglied seit: 1.Apr 2006 |
der spruch war aber auch unnötig. klar bullen sind natürlich generell befugt knarren zu tragen. sie osllen ja schließlich für die inehaltung des gesetzes sorgen und wenn jemand gegen das versammlungsgesetz verstößt und ne knarrer mitnimmt sähen die ohne alt aus. aber wie gesagt, nur mit nem waffenschein und ohne sondergenehmigung is nix mit knarren aufm volksfest.
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Dec 5 2006, 08:14
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#23
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Salvia Fan Beiträge: 337 Mitglied seit: 10.Dec 2005 Alter: 36 Aus: 40xxx |
QUOTE Und dann die Bullen so: "Pass auf, wenn du alleine bist, bist du nicht mehr so stark" mrgreen.gif Das haben die aber nicht ernst gemeint, oder? Ich habe schon oft genug gehört, dass die Polizei untätig zu- oder weggesehen hat (mit unter sich als man sie aufegfordert hat, zu helfen, nicht eingeschritten sind! ), wenn jemand von einer Gruppe aufgemischt wurde. -------------------- Ich bin ein Teil des Teils, der anfangs alles war,
Ein Teil der Finsternis, die sich das Licht gebar, Das stolze Licht, das nun der Mutter Nacht, Den alten Rang, den Raum ihr streitig macht. Mephistopheles, Goethes Faust |
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Werbefachmann ;-) Beiträge: n Mitglied seit: 20.Dez 2006 Alter: 0 |
-------------------- Hinweis: Bitte die jeweilige Gesetzgebung in deinem Land beachten! "All advertising advertises advertising." ~ Marshall McLuhan |
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Dec 5 2006, 08:22
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#24
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Salvia Fan Beiträge: 323 Mitglied seit: 3.Feb 2006 |
Ihr Nichtsahner....
Kann der Provo vielleicht mal was zu sagen, wenn er mag. Ich war jung und unerfahren, und sie haben ir trotzdem keinen Kaffee angeboten. *aua* Aber ihr habt doch keine Idee mit der Polizei, oder? edit: rechtfertige mich mit 3 Stecks von verseuchten Ramses Dingens.... Der Beitrag wurde bearbeitet von drizz am Dec 5 2006, 08:25 Uhr. |
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Dec 5 2006, 19:08
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#25
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Salvianaut Beiträge: 754 Mitglied seit: 28.Aug 2006 Alter: 116 |
QUOTE(muronivid @ Dec 5 2006, 07:14) Das haben die aber nicht ernst gemeint, oder? Ich habe schon oft genug gehört, dass die Polizei untätig zu- oder weggesehen hat (mit unter sich als man sie aufegfordert hat, zu helfen, nicht eingeschritten sind! ), wenn jemand von einer Gruppe aufgemischt wurde. Nein, die haben das eher so gemeint: Wenn der Typ alleine gewesen wäre, hätte er sich warscheinlich nicht so viel gegen die Bullen getraut. mfg n2O |
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