Geschrieben von: hand Apr 11 2024, 06:25
Ich verstehe folgende Formulierung vom Gesundheitsministerium nicht:
"Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen."
Bedeutet das, dass
a.) nur weibliche blühende Pflanzen angebaut werden dürfen? Sind nicht blühende und/oder männliche dann illegal?
b.) unbegrenzt viele männliche und/oder nicht blühende Pflanzen angebaut werden dürfen?
Geschrieben von: Mintmagician Apr 12 2024, 19:33
Ich habe nochmal nachgelesen und finde die von dir zitierte Formulierung nicht. Ich habe https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html nachgeschaut:
QUOTE
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem
Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei
Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.
QUOTE
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses
Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:
1. von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der
Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
2. von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.
Geschrieben von: hand Apr 12 2024, 20:39
Worauf ich mich bezogen hatte, war wohl ein nicht mehr aktueller Entwurf.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23
Mein Fehler, dann ist alles klar, danke!
Geschrieben von: ju87 Apr 12 2024, 22:24
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/index.html
Hier mal der Link zum Gesetz.
Im ersten Referentenentwurf war ja auch noch die Möglichkeit vorgesehen Cannabis zum unmittelbaren Konsum an Dritte abgeben zu dürfen, das wurde ja auch kassiert in der endgültigen Fassung.
Geschrieben von: Mintmagician Apr 13 2024, 07:00
QUOTE(ju87 @ Apr 12 2024, 23:24)
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/index.html
Hier mal der Link zum Gesetz.
Im ersten Referentenentwurf war ja auch noch die Möglichkeit vorgesehen Cannabis zum unmittelbaren Konsum an Dritte abgeben zu dürfen, das wurde ja auch kassiert in der endgültigen Fassung.
Ach tatsächlich. Hatte ich gar nicht mitbekommen. Dieser Absatz, dass man in den eigenen 4 Wänden zum direkten Konsum was abgeben darf, ist raus. Naja, das ist dann wirklich nicht mehr kontrollierbar.