Apr 11 2024, 06:25
Beitragslink:
#1
|
|
Salvianaut Beiträge: 1,143 Mitglied seit: 18.Sep 2013 Alter: 45 |
Ich verstehe folgende Formulierung vom Gesundheitsministerium nicht:
"Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen." Bedeutet das, dass a.) nur weibliche blühende Pflanzen angebaut werden dürfen? Sind nicht blühende und/oder männliche dann illegal? b.) unbegrenzt viele männliche und/oder nicht blühende Pflanzen angebaut werden dürfen? -------------------- “If the words 'life, liberty, and the pursuit of happiness' don't include the right to experiment with your own consciousness, then the Declaration of Independence isn't worth the hemp it was written on.” -Terence McKenna
|
|
|
Apr 12 2024, 19:33
Beitragslink:
#2
|
|
Verdeckter Ermittler Beiträge: 1,467 Mitglied seit: 15.Jan 2007 |
Ich habe nochmal nachgelesen und finde die von dir zitierte Formulierung nicht. Ich habe hier nachgeschaut:
QUOTE Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. QUOTE Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt: 1. von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und 2. von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen. -------------------- Entzug macht klug
|
|
|
Apr 12 2024, 20:39
Beitragslink:
#3
|
|
Salvianaut Beiträge: 1,143 Mitglied seit: 18.Sep 2013 Alter: 45 |
Worauf ich mich bezogen hatte, war wohl ein nicht mehr aktueller Entwurf.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de...nnabis-12-04-23 Mein Fehler, dann ist alles klar, danke! -------------------- “If the words 'life, liberty, and the pursuit of happiness' don't include the right to experiment with your own consciousness, then the Declaration of Independence isn't worth the hemp it was written on.” -Terence McKenna
|
|
|
Apr 12 2024, 20:41
Beitragslink:
#4
|
|
Salvia Kenner Beiträge: 237 Mitglied seit: 18.Apr 2008 Alter: 34 |
Was ist nun erlaubt?
|
|
|
Apr 12 2024, 22:24
Beitragslink:
#5
|
|
Salvia Kenner Beiträge: 121 Mitglied seit: 15.Jul 2009 Alter: 36 |
KCanG
Hier mal der Link zum Gesetz. Im ersten Referentenentwurf war ja auch noch die Möglichkeit vorgesehen Cannabis zum unmittelbaren Konsum an Dritte abgeben zu dürfen, das wurde ja auch kassiert in der endgültigen Fassung. Der Beitrag wurde bearbeitet von ju87 am Apr 12 2024, 22:26 Uhr. -------------------- |
|
|
Apr 13 2024, 07:00
Beitragslink:
#6
|
|
Verdeckter Ermittler Beiträge: 1,467 Mitglied seit: 15.Jan 2007 |
QUOTE(ju87 @ Apr 12 2024, 23:24) KCanG Hier mal der Link zum Gesetz. Im ersten Referentenentwurf war ja auch noch die Möglichkeit vorgesehen Cannabis zum unmittelbaren Konsum an Dritte abgeben zu dürfen, das wurde ja auch kassiert in der endgültigen Fassung. Ach tatsächlich. Hatte ich gar nicht mitbekommen. Dieser Absatz, dass man in den eigenen 4 Wänden zum direkten Konsum was abgeben darf, ist raus. Naja, das ist dann wirklich nicht mehr kontrollierbar. -------------------- Entzug macht klug
|
|
|
Aktuelles Datum: 13th May 2024 - 10:17 |