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> Rechtslage Beim Züchten Von Pflanzen

post Apr 15 2013, 11:12
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Grünschnabel


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wie wird das gehandhabt ?
ich weiß nicht ob ich richtig informiert wurde
doch man darf doch einige pflanzen die unter das betäubungsmittelgesetz fallen anpflanzen, so´lange man sie nicht trocknet und ausschließlich nur für die decko benutzt. oder bin ich da falsch informiert worden?
wie sieht es aus mit kräutern und pflanzen wie damiana, katzenminze, passionsblume etc. darf ich diese legal in meiner wohnung halten ?

und wie sieht die rechtslage aus wenn ich pilze oder kakteen züchte ?
solange ich sie nicht ernte und trockne ist das doch legal oder ?

bitte um antworten !
welche pfanzen darf man (legal) und welche darf man nicht anpflanzen ? angel.png
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post Apr 15 2013, 16:13
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So kompliziert ist es doch nicht. rolleyes.gif Pflanzen die als solche im BtmG aufgeführt sind, sind generell illegal, ob du die züchtest um sie dir in den Hintern zu schieben oder warum auch immer spielt rechtlich überhaupt keine Rolle. Logischer Weise, da sie ja ohne wenn und aber aufgeführt sind. rolleyes.gif Wenn eine Pflanze (oder ein anderer Organismus) nun eine Substanz enthält, welche im BtmG aufgeführt ist, selbst jedoch nicht drin steht, dann ist die Zucht nur illegal, wenn man den Organismus zur unbefugten Gewinnung dieser Betäubungsmittel gebraucht. Ebenfalls völlig logisch, da sich der (ansich legale) Organismus ja nicht auf einen einzelnen Inhaltsstoff reduzieren lässt (es sei denn du tust dies selbst). Wo ist also das Problem?

Der Beitrag wurde bearbeitet von Brauskotellie am Apr 15 2013, 16:38 Uhr.
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post Apr 15 2013, 17:04
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QUOTE(Brauskotellie @ Apr 15 2013, 17:13)
So kompliziert ist es doch nicht. rolleyes.gif Pflanzen die als solche im BtmG aufgeführt sind, sind generell illegal, ob du die züchtest um sie dir in den Hintern zu schieben oder  warum auch immer spielt rechtlich überhaupt keine Rolle. Logischer Weise, da sie ja ohne wenn und aber aufgeführt sind. rolleyes.gif Wenn eine Pflanze (oder ein anderer Organismus) nun eine Substanz enthält, welche im BtmG aufgeführt ist, selbst jedoch nicht drin steht, dann ist die Zucht nur illegal, wenn man den Organismus zur unbefugten Gewinnung dieser Betäubungsmittel gebraucht. Ebenfalls völlig logisch, da sich der (ansich legale) Organismus ja nicht auf einen einzelnen Inhaltsstoff reduzieren lässt (es sei denn du tust dies selbst). Wo ist also das Problem?
*



Ganz so einfach ist das nicht. Sobald ein Organismus bereits in eine Form überführt ist die "leicht konsumierbar" WÄRE, so wird sie schon illegal, auch wenn keine Konsumabsicht vorliegt.

Ein zweites Manko ist, dass beispielsweise bei Pilzen jeder Richter davon ausgeht, dass du sie konsumieren willst. Ausnahmen gibt es, sind aber selten. Du müsstest glaubhaft machen können, dass du sie für andere Zwecke gezüchtet hast. Beispielsweise wenn du einen Doktor in Biologie mit Schwerpunkt Mycologie machen würdest. Zumindest hättest du dann gute Chancen.
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post Apr 15 2013, 17:24
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QUOTE(Buthoscorpio @ Apr 15 2013, 17:04)
Ganz so einfach ist das nicht. Sobald ein Organismus bereits in eine Form überführt ist die "leicht konsumierbar" WÄRE, so wird sie schon illegal, auch wenn keine Konsumabsicht vorliegt.

Ein zweites Manko ist, dass beispielsweise bei Pilzen jeder Richter davon ausgeht, dass du sie konsumieren willst. Ausnahmen gibt es, sind aber selten. Du müsstest glaubhaft machen können, dass du sie für andere Zwecke gezüchtet hast. Beispielsweise wenn du einen Doktor in Biologie mit Schwerpunkt Mycologie machen würdest. Zumindest hättest du dann gute Chancen.
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Konsumierbar ist ein Organismus ganz grundsätzlich, das ist überhaupt nicht der Punkt. Der Punkt ist einfach der, das die Konsumabsicht offensichtlich und unbestreitbar wäre, wenn man z.B. einen meskalinhaltigen Kaktus trocknet, pulverisiert und das fertige Pulver dann lagert. Theoretisch wäre es nach wie vor ein toter, konservierter Organismus, der nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt ist. In der Praxis ist aber den Behörden völlig klar, dass du das Pulver nur wegen dem Meskalin aufbewahrst. Es gibt einfach sonst keinen einleuchtenden Grund für dieses Verhalten. Bei lebenden Kakteen hingegen geht ja noch ein Interesse vom Organismus selbst aus, dass das Meskalin ein Teil dieses Organismus ist, spielt für dieses Interesse keine Rolle. Die Konsumabsicht wird im Falle der zubereiteten Form ganz einfach unterstellt, ganz gleich ob sie nun tatsächlich vorlag oder nicht. Bei Pilzen gibt es KEINE Ausnahmen. Wenn du sie aus wissenschaftlichem Interesse züchten willst, brauchst du ne Genehmigung, ansonsten machst du dich strafbar, da kannst du noch so viel mit dem Richter Lamentieren, das ändert auch nichts daran, dass du einen Organismus, welcher dem BtmG unterliegt gezüchtet hast.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Brauskotellie am Apr 15 2013, 17:29 Uhr.
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post Apr 15 2013, 17:32
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Psilocybe spp. wirst du vergebens im BtmG finden wink.gif

Praktisch brauchst du ne Genehmigung. Aber auch nur, weil es eben so gehandhabt wird. Klassisch "rechtens" ist das nicht.
Die Ausnahmen gibt es, wenn auch nicht häufig. Aber eine derartige Ausnahme wird sicher bei niemandem gemacht, der in einem Forum wie diesem angemeldet ist...


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post Apr 15 2013, 18:02
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Klar, ist nicht jeder psilocybinhaltige Organismus einzeln aufgeführt. Das nützt nur leider nichts, wenn das Gesetz psilocybinhaltige Organismen generell erfasst. Im Grunde ist dieses ganze Gesetz generell ein Witz, da die Aufnahme neuer Substanzen weder einer gewissen Verhältnismäßigkeit, noch einer wissenschaftlich fundierten Grundlage bedarf. Es reicht im Grunde schon völlig aus, dass sich die richtigen Leute irgendeinen Mist aus den Fingern saugen. Wenn ich dann noch Sachen wie
'Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies
1.
nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit...', höre könnte ich echt kotzen. sick.png angry_talking.gif So rechtfertigt sich das Verbot einer Substanz, die nachweislich keine Abhängigkeit hervorruft. Toll.
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post Apr 15 2013, 19:08
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QUOTE(Brauskotellie @ Apr 15 2013, 18:02)
1.
nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit...', höre könnte ich echt kotzen. sick.png  angry_talking.gif So rechtfertigt sich das Verbot einer Substanz, die nachweislich keine Abhängigkeit hervorruft. Toll.
*



Der ausschlaggebende Punkt ist, das LSD und verwante halluzinogene unter die Konvention über psychotrope Substanzen fallen an welche sich das BTMG orientiert, welche aber vollkommen veraltet ist.
Is ja schon ein Wunder, das THC in Tabelle 4 verschoben wurde ^^

In der Konvenzion geht es um 3 Punkte:
Ausmaß oder Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs, Verantwortlichkeit für allgemeine gesundheitliche und soziale Probleme und den therapeutischen Nutzen der Substanz.
Das das für jede Substanz als Negativ ausgelegt wird kann sich ja jeder denken.

Das eine substanz an der legliche Forschung mit massiver gewalt unterdrückt wird keinen wissenschaftlichen beweis für therapeutischen nutzen hat, ist ja irgendwie klar fool.gif

Naja, aber das schöne an Pilzen ist, wenn man irgendwo im Wald ein parr Pilzbeete bewirtschaftet, dann sollen die einem erstmal nachweißen, das die Person die da auch zweifelsfrei angebaut hatt und die da nicht natürlich wachsen wink.gif
Man kann ja ab und an mal zum Naschen vorbei gehen, die freie Natur ist dafür doch eh am besten geeignet angel.png
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post Apr 15 2013, 19:42
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QUOTE(Dioxis @ Apr 15 2013, 19:08)
Der ausschlaggebende Punkt ist, das LSD und verwante halluzinogene unter die Konvention über psychotrope Substanzen fallen an welche sich das BTMG orientiert, welche aber vollkommen veraltet ist.
Is ja schon ein Wunder, das THC in Tabelle 4 verschoben wurde ^^


Die Bundesregierung ist auch nicht anders drauf. Stichwort: Salvia divinorum.

QUOTE(Dioxis @ Apr 15 2013, 19:08)
In der Konvenzion geht es um 3 Punkte:
Ausmaß oder Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs, Verantwortlichkeit für allgemeine gesundheitliche und soziale Probleme und den therapeutischen Nutzen der Substanz.
Das das für jede Substanz als Negativ ausgelegt wird kann sich ja jeder denken.


Der gesundheitliche Aspekt ist bei den gängigen Halluzinogenen wohl kaum ein Argument und die Verantwortlichkeit einer Substanz für die Entstehung sozialer (oder psychischer) Probleme ist von Person zu Person völlig verschieden. Im Grunde kommt es immer auf den Umgang mit dem Stoff an und was sagt wohl ein allgemeines Verbot über das Verhältnis zwischen der Legislative den Bürgern aus? Die gesetzgebende Instanz unterstellt dem Bürger schlichtweg Dummheit. Die Unfähigkeit 1) selbst abzuwägen, ob man eine Substanz konsumieren sollte oder nicht und 2) einen Umgang mit bestimmten Substanzen zu pflegen, der NICHT zu Entstehung von sozialen oder gesundheitlichen Problemen führt. Auf der anderen Seite wird dann gesagt, dass sie einen jeden in der Schule zur Mündigkeit erziehen. Das ist einfach ein gewaltiger Knackpunkt in der allgemeinen vorherrschenden Pro-prohibitionistischen Argumentation.

QUOTE(Dioxis @ Apr 15 2013, 19:08)
Naja, aber das schöne an Pilzen ist, wenn man irgendwo im Wald ein parr Pilzbeete bewirtschaftet, dann sollen die einem erstmal nachweißen, das die Person die da auch zweifelsfrei angebaut hatt und die da nicht natürlich wachsen wink.gif
Man kann ja ab und an mal zum Naschen vorbei gehen, die freie Natur ist dafür doch eh am besten geeignet  angel.png
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Klar, zum Glück sieht es in der Praxis oft anders aus, als die Damen und Herren Abgeordneten das zum überwiegenden Teil gerne hätten.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Brauskotellie am Apr 15 2013, 19:44 Uhr.
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post Apr 15 2013, 20:31
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QUOTE(Brauskotellie @ Apr 15 2013, 19:42)
einen Umgang mit bestimmten Substanzen zu pflegen, der NICHT zu Entstehung von sozialen oder gesundheitlichen Problemen führt.
*



Sicher das das bei Halluzinogenen nicht so ist, besonders bei LSD, Psilocybin und Co, oder Empathogen wie MDMA ?
Weil LSD und Co regen ja bekanntlich zum nachdenken an auch im bezug auf den Umgang mit seinem mitmenschen und allgemein seiner umwelt und ordentliche dosierungen MDMA sorgen dafür sich enorm in eine Person einfühlen zu können.
Das könnte man aus regierungssicht schon als Soziales Problem deuten, da sich freigeister gerne der kontrolle durch die gesellschaft entziehen und richtungen einschlagen die der allgemeinheit nicht in den Kram passt ist geschichtlich wohlbekannt.
Da man den Gedanken sich selbst zu verwirklichen und nach beliegen zu verändern nicht gänzlich verboten werden kann, sorgt man eben einfach dafür das es garnicht dazu kommt.
Auserdem, eine Substanz die einem Menschen ein göttliches Gefühl geben kann ?
Nenene, da haben ja schon andere seit Jahrhunderten ein Monopol drauf nono.gif .


Cool finde ich ja die argumentation, das Nikotin ja so fest in der Kultur verwurzelt ist biggrin.gif
Vorallem wenn man bedenkt, wie alt die ersten nachweise von Psilocybin-Konsum sind stupid.gif

QUOTE(Brauskotellie @ Apr 15 2013, 19:42)
Auf der anderen Seite wird dann gesagt, dass sie einen jeden in der Schule zur Mündigkeit erziehen. Das ist einfach ein gewaltiger Knackpunkt in der allgemeinen vorherrschenden Pro-prohibitionistischen Argumentation.
*



Das durch regierungen zugesicherte mündigkeit und freiheit reine illusion ist, ist ja nicht unbedingt erst seit gestern bekannt, für alles gibt es ausnahmen um einem die mündigkeit und freiheit zu entziehen, deren durchsetzung reine formsache ist.





Der Beitrag wurde bearbeitet von Dioxis am Apr 20 2013, 08:12 Uhr.
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post Apr 18 2013, 21:42
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Um nochmal auf den Threat zurück zu kommen.

Natürlich kannst du versuchen deiner Zucht eine Gewisse Leidenschaft zu zu schreiben, jedoch glaubt dir das kein Jurist, wenn du soviele verschiedene Pflanzen Zuhause hast.

Wegen Salvia Divinorum sind keine Präsedenzfälle bekannt, die Pflanze wird schlichtweg nicht erkannt. Zwischen einigen Kräutern fällts auch nicht so auf, den Leuten sagst du dann einfach, es sei irgendeine Salbei-Art.

Natürlich kannst du mit Cannabis gepackt werden, und es kommt zur Hausdurchsuchung von irgendwelchen Polizisten ohne Ahnung, doch solltest du deine Pflanze nicht gleich in Massen am Fenster stehen haben, oder unter einer Lampe, würde diese wohl kaum auffallen.

-

Im BtmG steht, dass Pflanzenteile und die Pflanze verboten ist, ob getrocknet oder nicht ist egal. Wenn du es schaffst den Wirkstoff zu extrahieren, kannst du natürlich angeben, du hast das reine Salvorin A aus einem Land ohne Verbot bekommen. (Nen mieser Staatsanwalt würde es dann irgendwie um Ecken herum mit dem AmtG probieren, der Erfolg ist da jedoch gering)

-

Übrigens wurde in NRW jemand in erster Instanz verurteilt, weil dieser mit "Sweed", einem Cannabioid oder ähnliches erwischt wurde. Alles sei angeblich legal, in zweiter Instanz wurde dieser freigesprochen.

Gruß,
El Planto


--------------------
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"Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance."
- Winston Churchill
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post Apr 19 2013, 01:53
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QUOTE(ElPlanto @ Apr 18 2013, 21:42)


Übrigens wurde in NRW jemand in erster Instanz verurteilt, weil dieser mit "Sweed", einem Cannabioid oder ähnliches erwischt wurde. Alles sei angeblich legal, in zweiter Instanz wurde dieser freigesprochen.

Gruß,
El Planto
*




Kommt eben drauf an ob dass Cannabinoid dann schon im BtMG gelistet war oder erst nach der "Straftat" verboten wurde.


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Ihr sagt, er scheint verrückt zu sein -
Das kommt daher, weil die Musik,
zu der er tanzt,
für eure Ohren nicht geschaffen ist.
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post Apr 19 2013, 17:46
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QUOTE(ElPlanto @ Apr 18 2013, 21:42)
Um nochmal auf den Threat zurück zu kommen.

Natürlich kannst du versuchen deiner Zucht eine Gewisse Leidenschaft zu zu schreiben, jedoch glaubt dir das kein Jurist, wenn du soviele verschiedene Pflanzen Zuhause hast.


Völlig egal, und wenn du noch so viele Kakteen im Haus hast, solange es keine konkreten Anhaltspunkte für Konsum oder Anbau zur Btm-Herstellung gibt, können die dir gar nichts.

QUOTE(ElPlanto @ Apr 18 2013, 21:42)
Wegen Salvia Divinorum sind keine Präsedenzfälle bekannt, die Pflanze wird schlichtweg nicht erkannt. Zwischen einigen Kräutern fällts auch nicht so auf, den Leuten sagst du dann einfach, es sei irgendeine Salbei-Art.


Kann ich mir gut vorstellen. Ich hoffe mal, dass das auch tatsächlich so klappt. Meinst du, den Leuten vom Zoll würde die Pflanze im Paket auffallen?


QUOTE(ElPlanto @ Apr 18 2013, 21:42)
(Nen mieser Staatsanwalt würde es dann irgendwie um Ecken herum mit dem AmtG probieren, der Erfolg ist da jedoch gering)


Könnte er nicht, dazu müsste er dir Handelstreiben nachweisen.

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post Apr 19 2013, 18:08
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[quote=Brauskotellie,Apr 19 2013, 17:46]
[quote=ElPlanto,Apr 18 2013, 21:42]Um nochmal auf den Threat zurück zu kommen.
Könnte er nicht, dazu müsste er dir Handelstreiben nachweisen.
*

[/quote]

Und wie er kann. Wenn du dann in die zweite Instanz gehen würdest, hast du natürlich gute Chancen.

Doch geht es viel mehr um den Schaden bis dato. Immer im Gerichtsgebäude, gehandelt als Krimineller, Junkie...

-

Zu dem Zoll: Also wie ich das bisher kenne, besonders von einem Freund der sich viele Growkits kauft, machen die sehr selten was auf. Ich glaub nur, wenn das Paket von der Sendung her bspw. aus Kuba kommt, mit 10 Paaren Sandalen, dann machen die des wohl auf, Nationaler Versand ist da bestimmt sicherer.

Samen in Briefe sind sicher, da wird ganz stark auf das Briefgeheimniss geachtet.


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